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Rentenanpassung hab ich nun verstanden!

Stand: 06.2026
So, nach Gesprächen mit Wolfgang habe ich es nuun verstanden und gebe hier, falls es noch mehr Begriffsstutzige wie mich gibt, die Erklärung, warum es bei einigen von uns eine Rentenanpassung gab und bei anderen nicht. Die Regel ist wie folgt: Für diejenigen, die z.B. wie ich, 2014 in Rente gegangen sind, wurde (hoffe ich) erstmalig zum 1.1.2018 überprüft, ob mir eine Anpassung zusteht. Danach erfolgte die nächste überprüfung zum 1.1.2021 und dann wieder zum 1.1.2024. In dem Schreiben der DLA auf meine Nachfrage, wurde mir nun mitgeteilt, dass "Die nächste überprüfung Ihrer Versorgungsbezüge findet turnusmäßig zum 1.Januar 2027 statt.".
Dies ist der Grund, warum einige bereits eine Rentenanpassung erhalten haben, und andere noch nicht. Vom Grundsatz her müssten wir alle aber im Laufe der nächsten 3 Jahre eine Anpassung erhalten, behaupte ich. Grüße

Dieter

Rentenanpassung nun doch? Oder nur für einige?

Stand: 05.2026
Für die Empfänger des Versorgungsbezugs der DLA AG (DBLA/DSB) wurde eine Anpassung für das Jahr 2025 gewährt, die im Februar 2026 rückwirkend gezahlt wurde. Das Ergebnis einer Anpassungsprüfung für die folgenden Jahre ab 2026 wird erst bei der jeweiligen Fälligkeit entschieden. Auch wenn z.Z. andere Themen die CoBank AG (Unicredit übernahme) beherrschen, so sind doch die Erwartungen auf eine positive Entscheidung für die weiteren Anpassungsprüfungen der kommenden Jahre vorhanden. Wolfgang
Da ich weiß, dass nicht alle eine Rentenanpassung erhalten haben, u.a. ich auch nicht, konnte ich bisher nicht genau herausfinden, wer, wann und in welchem Jahr geprüft wird und wann dann wieder. Ich habe auf diese Frage, die sich automatisch stellt, wenn der Eine eine Anpassung erhält und der Andere nicht, bisher keine Antwort erhalten. Es wäre schön, wenn dies etwas transparenter werden könnte.Dieter

Wolfgang / Dieter

Rentenanpassung seit Jahren nicht erfolgt - Antwort ?

Stand: 12.2025 / 01.2026
Moin,
kurz vor Jahresende kam eine Nachricht der Commerzbank AG als Antwort auf meine Schreiben vom 14.06., 05.11. und 08.12.2025 mit dem Inhalt, dass sie ja meine Bitten (Übersendung von Unterlagen und Informationen) erfüllt hätten und dass die Anpassung unserer Renten mit der Commerzbank eigentlich nichts zu tun hat.
Leider musste ich den Damen Knapp und Obach mitteilen, dass ich weder Unterlagen noch sonstige Informationen erhalten habe, was ich mit Schreiben vom 07.01. machte. Daraufhin bekam ich bereits am 13.01. eine Antwort, die dann nochmal am 30.01.2026 wiederholt wurde, wobei das zweite Schreiben schon beinahe, nachdem ich über 6 Monate überhaupt auf eine Antwort gewartet hatte, witzig ist:

"Für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir noch etwas Zeit. Ihre Argumentation werden wir prüfen. Wir werden daher schnellstmöglich unaufgefordert auf Sie zukommen."

Mal sehen wie die Definition von "schnellstmöglich" bei der Commerzbank AG aussieht oder ob für uns Alle das passiert, was jetzt bei einigen von uns passiert ist.
Unten seht ihr ein teilgeschwärztes Schreiben, welches an einen von uns gesandt wurde und welches inhaltlich auch schon andere bekommen haben. Schauen wir mal, ob ein solches Schreiben an uns alle geht. Es würde mich freuen und mir viel Schreibkram abnehmen.

Hier DAS denkwürdige Schreiben:

Die Rentenanpassung

Dieter

Rentenanpassung seit Jahren nicht erfolgt - Antwort ?

Stand: 11.2025
Moin, leider bis heute keine Antwort erhalten. Ich werde jatzt mal nachfassen, auch wenn Wolfgang dagegen ist.

Dieter

Rentenanpassung seit Jahren nicht erfolgt

Stand: 06.2025
Moin,
im Zusammenhang mit den nicht erfolgten Rentenanpassungen seitens der Commerzbank AG, bin ich (Dieter Ascheberg) mit den entsprechenden Stellen in (reger) Korrespondenz. Zu diesem Zeitpunkt (der Diskussion möchte ich die Korrespondenz noch nicht veröffentlichen.
Sofern jemand Interesse an dem Inhalt hat, kann man mich gerne kontaktieren.
Der Knackpunkt der Diskussion ist die Bilanzierung der Pensionsvermögen
Nach meiner Auffassung hat die Commerzbank die der DLA zur Deckung der Pensionsverpflichtungen übertragenen Aktiva in ihre eigene Konzernbilanz integriert.
Dies führt dazu, dass die Bilanz der DLA nur noch geringe Aktiva ausweist, während die Pensionsverpflichtungen als hohe Verbindlichkeiten passiviert sind.
Das Ergebnis ist ein negatives Eigenkapital und eine desaströse wirtschaftliche Darstellung – die perfekte Begründung, um eine Rentenanpassung abzulehnen.
Dieses Vorgehen ist bilanzrechtlich nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) unter bestimmten Umständen nicht per se unzulässig. § 246 Abs. 2 HGB erlaubt eine Saldierung von Pensionsrückstellungen mit sogenanntem Deckungsvermögen. Dies führt zu einer Bilanzverkürzung und soll die tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Unternehmens transparenter darstellen.
Für uns ist dies jedoch ein Schlag ins Gesicht. Das Vermögen, das unsere Renten sichern und auch deren Anpassung gewährleisten sollte, wird bilanziell so behandelt, dass es gerade diese Anpassung verhindert.

Dieter